Unterstützen
Unterstützen Sie die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung in der Region Oldenburg
– mit Ihrer Spende.
Unser SPENDENKONTO:
Landessparkasse zu Oldenburg
Kontoinhaber: Stiftung Teilhabe
IBAN: DE57 2805 0100 0091 2941 65
BIC: SLZODE22
Oder ganz einfach per PayPal.
Sie möchten Gutes tun?
Sie haben die freie Wahl: Ganz entsprechend Ihrer Absichten und dem infrage kommenden Betrag – mit einer Spende, einer Zustiftung oder der Anlage Ihres Vermögens.
Förderprojekte mit einer Spende unterstützen
Wenn Sie SPENDEN, helfen Sie direkt. Das Geld kommt gezielt einem Projekt für Menschen mit Beeinträchtigung zugute. Sie können uns auch ein Vorhaben nennen, das Sie gern unterstützen möchten. Egal ob Sie eine Privatperson, ein Verein oder Unternehmen sind – wir freuen uns über jeden Spendenbetrag, den wir für die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen können. Ihre Spende kommt dort an, wo Sie sie haben wollen – garantiert!Durch eine Zustiftung dauerhaft Gutes tun
Wenn Sie ZUSTIFTEN, stärken Sie unsere Arbeit langfristig. Das Geld fließt in den Grundstock der Stiftung, wodurch das Vermögen der Stiftung erhöht wird. Das Stiftungsvermögen bleibt auf Dauer erhalten, denn unsere Satzung verpflichtet uns das Geld langfristig sicher und ertragsbringend anzulegen. Gefördert werden die Projekte für Menschen mit Beeinträchtigungen nur aus den Vermögenserträgen. Das gewährleistet nachhaltige Förderung, quasi: Gutes tun für die Ewigkeit. Eine Zustiftung kann nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch testamentarisch erfolgen. TESTAMENTARISCHE ZUSTIFTUNG/ SPENDE AUS DEM NACHLASSMit Zinsen aus dem eigenen Vermögen helfen
Mit einem STIFTERDARLEHEN legen Sie Ihr Geld sicher an. Die Zinserträge Ihres Darlehens kommen der Arbeit der Stiftung Teilhabe zugute. Anders als eine Zustiftung oder eine Spende können Sie dieses Stifterdarlehen auf Wunsch ganz oder in Teilbeträgen zurückerhalten. Bis dahin kann Ihr Vermögen jedoch viel Gutes bewirken. Wichtig zu wissen: Für das Darlehen oder die entgangenen Zinsen können keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden. Wenn Sie Ihr Darlehen allerdings später in eine Zustiftung umwandeln, kann diese steuerlich in Abzug gebracht werden.Treuhandstiftung unter unserem Dach
Die Rechtsform der TREUHANDSTIFTUNG ist die richtige Option für Sie, wenn Sie Ihr Vermögen einem guten Zweck auf Dauer widmen wollen, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde. Die Stiftung Teilhabe kann sich als Treuhänderin für rechtlich unselbständige Stiftungen – sogenannte Treuhandstiftungen – zur Verfügung stellen.
Für weitere Informationen nutzen Sie das Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
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Steuervorteile auf einen Blick
Für Spender*innen und Zustifter*innen bietet die Rechtsform der Stiftung ihrem Wesen nach eine Reihe bedeutender Vorteile.
• Die Stiftung Teilhabe ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
• Spenden aus Privatvermögen sind bis zu 20 Prozent der Einkünfte im Jahr abzugsfähig. Das heißt, dass Sie die zu entrichtende Einkommenssteuer durch Spenden um bis zu 20 Prozent senken können.
• Zustiftungen können bis zu 1 Mio. Euro im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren pro Ehepartner als Sonderausgaben steuermindernd angesetzt werden.
• Wir stellen Ihnen ab einem Betrag von 50 Euro eine Spendenbescheinigung aus, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern auch persönlich zu den verschiedenen steuerbegünstigten Möglichkeiten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine steuerrechtliche Beratung leisten dürfen. Wenn Sie größere Beträge spenden oder stiften wollen, sprechen Sie bitte vorher mit Ihrer Steuerberatung.
(Stand Steuervorteile: 12/2015)