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Das Gute, welches du anderen tust, tust du immer auch dir selbst. – Leo Tolstoi

Unterstützen

Sie möchten Gutes tun?

Sie haben die freie Wahl: Ganz entsprechend Ihrer Absichten und dem infrage kommenden Betrag – mit einer Spende, einer Zustiftung oder der Anlage Ihres Vermögens.

Förderprojekte mit einer Spende unterstützen

Wenn Sie SPENDEN, helfen Sie direkt. Das Geld kommt gezielt einem Projekt für Menschen mit Beeinträchtigung zugute. Sie können uns auch ein Vorhaben nennen, das Sie gern unterstützen möchten. Egal ob Sie eine Privatperson, ein Verein oder Unternehmen sind – wir freuen uns über jeden Spendenbetrag, den wir für die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen können. Ihre Spende kommt dort an, wo Sie sie haben wollen – garantiert!

Durch eine Zustiftung dauerhaft Gutes tun

Wenn Sie ZUSTIFTEN, stärken Sie unsere Arbeit langfristig. Das Geld fließt in den Grundstock der Stiftung, wodurch das Vermögen der Stiftung erhöht wird. Das Stiftungsvermögen bleibt auf Dauer erhalten, denn unsere Satzung verpflichtet uns das Geld langfristig sicher und ertragsbringend anzulegen. Gefördert werden die Projekte für Menschen mit Beeinträchtigungen nur aus den Vermögenserträgen. Das gewährleistet nachhaltige Förderung, quasi: Gutes tun für die Ewigkeit. Eine Zustiftung kann nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch testamentarisch erfolgen. TESTAMENTARISCHE ZUSTIFTUNG/ SPENDE AUS DEM NACHLASS

Mit Zinsen aus dem eigenen Vermögen helfen

Mit einem STIFTERDARLEHEN legen Sie Ihr Geld sicher an. Die Zinserträge Ihres Darlehens kommen der Arbeit der Stiftung Teilhabe zugute. Anders als eine Zustiftung oder eine Spende können Sie dieses Stifterdarlehen auf Wunsch ganz oder in Teilbeträgen zurückerhalten. Bis dahin kann Ihr Vermögen jedoch viel Gutes bewirken. Wichtig zu wissen: Für das Darlehen oder die entgangenen Zinsen können keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden. Wenn Sie Ihr Darlehen allerdings später in eine Zustiftung umwandeln, kann diese steuerlich in Abzug gebracht werden.

Treuhandstiftung unter unserem Dach

Die Rechtsform der TREUHANDSTIFTUNG ist die richtige Option für Sie, wenn Sie Ihr Vermögen einem guten Zweck auf Dauer widmen wollen, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde. Die Stiftung Teilhabe kann sich als Treuhänderin für rechtlich unselbständige Stiftungen – sogenannte Treuhandstiftungen – zur Verfügung stellen.

Steuervorteile auf einen Blick

Für Spender*innen und Zustifter*innen bietet die Rechtsform der Stiftung ihrem Wesen nach eine Reihe bedeutender Vorteile.